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Fixkosten & Neuwagen Steuerbefreiung
Viele Autofahrer wissen oftmals gar nicht was mit dem Erwerb eines PKWs an monatlichen Nebenkosten auf Sie zukommt. Das sind schon lange nicht mehr nur die Kosten für den Kraftstoff an der Tankstelle, welche aber am auffälligsten und häufigsten vorkommen. Der Kaufpreis an sich lässt sich nicht unbedingt zu den Berechnung der Fixkosten zählen. Sollte der neue Wagen aber finanziert sein, kommen für einen bestimmten Zeitraum die Ratenzahlungen als feste Berechnung der Fixkosten auf einen zu. Auf jeden Fall ist die notwendige und gesetzliche vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein jährlich wiederkehrender Posten. Die Fixkosten für die Haftpflichtversicherung können nur reduziert werden, in dem eine kostengünstige Versicherung gefunden wird. Ein weiterer Kostenfaktor sind natürlich die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die oftmals zusätzlich zur Haftpflichtversicherung noch abgeschlossen wird. Diese sollten ja auch gerade bei neueren Autos auf keinen Fall eingespart werden. Der Vergleich Kfz Versicherungen ist deshalb ein unbedingtes Muss.
Auch das Finanzamt möchte etwas haben, denn jeder Fahrzeughalter muss jährlich die Kfz-Steuer entrichten. Dabei wird die Höhe der Fahrzeugsteuer nach dem Hubraum des Motors berechnet. So werden für einen Benziner im Jahr pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 6,75 Euro an Steuern fällig. Bei Dieselmotoren sind dies entsprechend 15,44 Euro. Gerade bei älteren Modellen oder Autos mit großem Hubraum fallen dadurch höhere Berechnungen der Fixkosten an. Dagegen sind Neuwagen mit sehr schadstoffarmen Motoren teilweise zeitlich steuerbefreit. So hatte die Bundesregierung eine Neuwagen Steuerbefreiung für folgende Abgasstufen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 für den Zeitraum von 05.November 2008 bis 31. Dezember 2010 beschlossen. Im Detail hieß das, dass für die Zulassung eines neuen PKWs mit der Euro 4 im Zeitraum vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 erfolgt die Neuwagen Steuerbefreiung für ein Jahr. Bei Fahrzeugen mit der Euro 5 und Euro 6 welche in dieser Zeit zugelassen wurden, erfolgt die Neuwagen Steuerbefreiung für zwei Jahre. Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm 6, welche ab dem 01.Juli 2009 zugelassen wurden, erhalten eine Neuwagen Steuerbefreiung in Höhe von 150 EUR in den Jahren 2011 bis 2013.